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Allgemeingültige Regeln für verständliche Texte

Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertragsverhandlung, wie auch für die Umsetzung der erarbeiteten Regeln, ist die Verständlichkeit der Inhalte.
Eine durchschnittlich begabte Person sollte Maßstab für die Verständlichkeit sein. Das durchschnittliche Kurzzeitgedächtnis kann Sätze, die mehr als sieben Objekte und 22 Wörter umfassen, nicht mehr verstehen.

Der folgende Leitfaden bietet hilfreiche Regeln an, wie die Verständlichkeit von Texten verbessert werden kann.

Was wollen Sie sagen?

Halten Sie in Stichwörtern und Skizzen fest, welche Regelungszusammenhänge verdeutlicht werden müssen bzw. welche tatbestandlichen Voraussetzungen zu welchen Rechtsfolgen führen sollen! Danach erstellen Sie einen ersten Formulierungsentwurf und hinterfragen ihn kritisch:

Wie können Sie es besser sagen?

Überprüfen Sie Wortwahl und Satzbau!

  • Verwenden Sie kurze Sätze! Ein Gedanke – ein Satz!
  • Kernaussagen an den Anfang!
  • Möglichst nur ein Hauptsatz und nicht mehr als ein Nebensatz!
  • Hauptgedanken in den Hauptsatz!
  • Bevorzugen Sie Verben! Vermeiden Sie Substantive!
  • Vermeiden Sie Attributketten, vor allem umfangreiche Partizipialkonstruktionen! Verwenden Sie stattdessen Relativsätze!
  • Vermeiden Sie das Passiv, verwenden Sie das Aktiv!

Sagen Sie es kürzer!

Kurze Sätze können besser verstanden werden als lange. Zu lange Schachtelsätze, die aufgrund erläuternder Zusätze unnötig kompliziert werden, sollten vermieden und umformuliert werden.

  • Streichen Sie Füllwörter und überflüssige Worte!
  • Benutzen Sie kurze Wörter!

Die Verständlichkeit des Textes darf nicht zulasten der begrifflichen Präzision des Regeltextes gehen. Der Mangel an Verständlichkeit kann auch durch Begleittexte oder Zusätze eingeholt werden.

Einheitliche Ausdrucksweise

Innerhalb eines Regelwerkes sollte eine einheitliche Sprachverwendung praktiziert werden, so dass z.B. derselbe Gegenstand immer durch denselben Begriff bezeichnet wird. Auf das prosaische Stilelement, dieselbe Sache mit verschiedenen Begriffen zu bezeichnen, sollte zugunsten der Eindeutigkeit der Sprache verzichtet werden.

Redlichkeit

Die Wortwahl in Regeln muss „redlich“ sein. Durch die Wortwahl dürfen Sachverhalte nicht beschönigt oder verschleiert werden. Z.B. darf eine Mieterhöhung nicht beschönigend als Mietanpassung bezeichnet werden, wenn klar ist, dass eine Mietsenkung unwahrscheinlich ist.

Fachbegriffe

Die Verwendung juristischer oder Kontext-bezogener Fachbegriffe, sollte einer gemeinsprachlichen Ausdrucksweise vorgezogen werden, wobei stets zu prüfen ist, was genau ein Fachbegriff aussagt und ob auch genau das gesagt werden soll.

Wortwahl

Fremdworte aus anderen Sprachen (auch aus dem Lateinischen) sollten vermieden werden. Modeworte sollten vermieden werden. Prüfen Sie Ihre Wortwahl, ob ein Wort möglicherweise mehrere Bedeutungen hat, und ob diese Bedeutungsunterschiede Ursache von Missverständnissen werden kann.

Gleichstellung der Geschlechter

Um die Gleichstellung aller Geschlechter zum Ausdruck zu bringen, sollten geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen (Person, Mitglied, Hilfe, Kraft), geschlechtsneutrale Substantive (Prüfling, Flüchtling) oder geschlechtsneutrale Pluralbildungen (Angehörige, Sachverständige, Minderjährige) verwendet werden.

Um die Verständlichkeit des vorgelesenen Textes nicht zu beeinträchtigen, sollte die sogenannte Sparschreibung vermieden und stattdessen die ausführliche Form verwendet werden.

Sparschreibung vermeiden

Statt: der/die BürgerIn, der/die SchülerInnen
Besser: Schülerinnen und Schüler, Bürger und Bürgerinnen

Gegliederter Textaufbau

Die wichtigsten Aussagen sollten immer am Anfang eines Satzes oder eines Absatzes stehen.

Der folgerichtige Aufbau und die klare Gliederung eines Textes können erheblich zum besseren Verständnis beitragen. Daher sollte bereits von Anfang an darauf geachtet werden, dass inhaltlich Zusammengehöriges zusammensteht und dass die Aussagen von der Hauptsache zu untergeordneten Sachverhalten, vom Grundsätzlichen zum Besonderen fortschreiten.

Stichtage und Fristen

Die Formulierung von Stichtagen muss eindeutig zum Ausdruck bringen, ob der jeweils genannte Tag einbezogen wird.

Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz, Handbuch der Rechtsförmlichkeit